Rechtsprechung
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
Betrug (Notwendigkeit konkreter Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt des Verfügenden bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen); Kennzeichnung der Straftat mit anschaulichen Worten in der Urteilsformel - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 StPO
Strafurteil wegen Betrugs: Erforderliche Feststellungen zur Person des Verfügenden bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen - IWW
§ 357 Satz 1 StPO, § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB, VO (EG) 853/2004, § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB, Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Lieferung von falsch ausgezeichneten kontaminierten und minderwertigen Fleischmassen als Betrugshandlung bzgl. irrtumsbedingter Vermögensverfügung
- rewis.io
Strafurteil wegen Betrugs: Erforderliche Feststellungen zur Person des Verfügenden bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 357 S. 1
Lieferung von falsch ausgezeichneten kontaminierten und minderwertigen Fleischmassen als Betrugshandlung bzgl. irrtumsbedingter Vermögensverfügung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 06.08.2014 - 12 KLs 9/13
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 30
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15
Nach dieser Vorschrift ist die Straftat mit anschaulichen Worten konkret zu bezeichnen; die Formulierung "wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch' reicht nicht aus (vgl. zum WaffG BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN). - BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02
Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15
Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt des Verfügenden waren hier umso mehr erforderlich, als sich die Beurteilung der Irrtumsfrage insbesondere dann als problematisch erweisen kann, wenn Vorgesetzte oder Organe einer juristischen Person bessere Erkenntnisse als der irrende Verfügende gehabt und unter Verstoß gegen ihre Pflichten eine entsprechende Information oder Weisung zur Verhinderung der Verfügung unterlassen haben (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Rn. 9, NStZ 2003, 313 ff.). - BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09
Betrug (Irrtum und Täuschung bei einer Tat in einem arbeitsteilig tätigen …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15
"Den Urteilsfeststellungen lassen sich - wie die Revision zu Recht rügt - keine Feststellungen dazu entnehmen, wer auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen über das Vermögen der P. GmbH verfügt hat (vgl. zur Notwendigkeit entsprechender Feststellungen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146).
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Der Vorsitzende des 2. Strafsenats hat zur Frage der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage auf den Beschluss des 3. Strafsenats vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15 -, zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Blankettstrafgesetzen auf die Urteile des 2. Strafsenats vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12 - sowie vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13 - verwiesen.Der Vorsitzende des 3. Strafsenats hat ebenfalls auf den Beschluss des 3. Strafsenats vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15 - verwiesen.
- BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
Der Betrug setzt voraus, dass der Täter durch Täuschung einen Irrtum erregt und der Getäuschte irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung vornimmt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15, wistra 2015, 392 Rn. 4). - OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
Zwar ist der Generalstaatsanwaltschaft zuzugeben, dass eine Strafbarkeit wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB voraussetzt, dass eine natürliche Person über Tatsachen getäuscht und durch den so hervorgerufenen Irrtum zu einer vermögensmindernden Verfügung veranlasst wird (vgl. nur BGH NStZ-RR 2010, 146;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 5) und dass die Urteilsgründe daher grundsätzlich darlegen müssen, wer die Verfügung getroffen hat und welche Vorstellungen er dabei hatte, was insbesondere auch bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen, Körperschaften und Personenmehrheiten Geltung beansprucht, die nicht als solche Subjekt eines Irrtums sein können (vgl. BGH NStZ 2003, 313 ff.; NStZ-RR 2010, 146; NStZ 2012, 699 f.; wistra 2015, 392 f.).